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Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge für Zeiträume nach dem
(1) Die Höhe der Säumniszuschläge ist auch nach dem verfassungskonform (Festhalten am , NWB RAAAJ-56561, BStBl 2024 II S. 215). (2) Lediglich in einem summarischen Verfahren von einem anderen BFH-Senat geäußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit begründen keine Vorlagepflicht nach § 11 Abs. 2 FGO (Bezug: § 218 Abs. 1 Satz 1, § 240 Abs. 1 Satz 1 AO; § 11 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO; Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG).
Der X. Senat sah sich nicht deswegen zur Anrufung des Großen Senats des BFH zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung verpflichtet, weil der VIII. Senat des BFH in seinem – dem im Leitsatz 1 genannten Urteil des X. Senats zeitlich nachfolgenden – Beschluss vom - VIII B 64/22 (AdV), NWB SAAAJ-50110, erneut verfassungsrechtliche Zweifel an d...