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LSG 23.07.2024 L 14 KR 129/24, NWB 33/2024 S. 2243

GKV | Familienversicherung nicht für freiwillige Teilrentner

Rentner können durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente nicht dauerhaft von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln.

Anmerkung:

In der GKV können u. a. Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden (§ 10 SGB V, Familienversicherung), wenn sie über nur geringe Einnahmen verfügen (im Jahr 2024 max. 505 €/mtl., bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung max. 538 €/mtl.). Rentner können durch die Wahl einer Teilrente (§ 42 Abs. 1 SGB VI) selbst die monatliche Rentenhöhe bestimmen. Der Bezug einer Teilrente für nur drei bis vier Monate ermöglicht nach Ansicht des Gerichts aber regelmäßig keinen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die GKV. Die Wahl einer Teilrente sei zwar zulässig, ein nur vorübergehender Bezug stelle jedoch kein regelmäßiges Einkommen dar....

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