Zur Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen der Organträger auf Beteiligungen an Organgesellschaften beim Gewerbeertrag des Organkreises
Leitsatz
Im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis ist der beim Organträger zusammenzufassende Gewerbeertrag des Organkreises nur insoweit um Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an Organgesellschaften zu erhöhen, als die Teilwertabschreibungen betragsmäßig den erlittenen Verlusten der Organgesellschaften entsprechen. Der Teilwert der Beteiligung kann jedoch auch ohne Rücksicht auf während des Organschaftsverhältnisses entstandene Verluste unter den Betrag der Anschaffungskosten sinken. In einem solchen Fall sind Teilwertabschreibungen zulässig (Abgrenzung zum Senatsurteil vom I R 56/82, BFHE 145, 78, BStBl II 1986, 73).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 748 UAAAA-96355
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