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Vordruck zur Anordnung einer Sonderprüfung nennt erstmals One-Stop-Shop-Regelung
Das Bundesfinanzministerium hat den amtlichen Vordruck zur Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung aktualisiert. Die neue Fassung ist ab sofort im Einsatz. Erstmals kann das Finanzamt ankreuzen, dass sich die Prüfung auf die One-Stop-Shop-Regelung erstreckt. Und dabei konkret auf welches der drei unterschiedlichen Verfahren: die EU-Regelung, die Nicht-EU-Regelung oder den Import-One-Stop-Shop.
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Das Bundesfinanzministerium hat auch den amtlichen Vordruck zur Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung aktualisiert. Die neue Fassung ist ab sofort im Einsatz.
Die Prüfungsanordnung bestimmt den Umfang der Außenprüfung. Sie enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung und informiert den Unternehmer über seine Rechte und seine Mitwirkungspflichten.
Da ein Freund als Umsatzsteuer-Sonderprüfer arbeitet, haben wir die Gelegenheit genutzt, ihn zu fragen: Lohnt es sich, in „Steuern mobil” über das neue Formular zu berichten? Gibt es wichtige Neuerungen?
Zunächst einmal hat uns der Umsatzsteuer-S...