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Abgabenordnung | Festsetzungsverjährung bei nachträglichem Verzicht auf Umsatzsteuerfreiheit
Ein Unternehmer, der nur umsatzsteuerfreie Umsätze erzielt, ist gleichwohl zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet, sodass für ihn die bis zu dreijährige Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gilt. Die Festsetzungsfrist verlängert sich dementsprechend, sodass sich auch für einen nachträglichen Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit nach § 9 Abs. 1 UStG ein längerer Zeitraum ergibt.
Im Streitfall hatte RG in den Jahren 2013 und 2014 steuerfreie Umsätze aus der Vermietung eines Eiscafés an den Kläger erzielt. Im Jahr 2019 gab RG Umsatzsteuererklärungen für 2013 und 2014 ab, in denen er auf die Umsatzsteuerfreiheit nach § 9 Abs. 1 und 2 UStG verzichtete und dem Kläger Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis austellte. Der Kläger machte die ihm nun nachträglich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer f...