Online-Nachricht - Dienstag, 13.08.2024

Verfahrensrecht | Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (BZSt)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) sowie einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht.

Hintergrund: Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.

Auf die folgenden Punkte geht das BZSt unter www.bzst.de/widnr näher ein:

  • Aufbau der W-IdNr.

  • Vergabe der W-IdNr.

  • Abgrenzung zur Steuernummer

  • Abgrenzung zur USt-IdNr.

  • Abgrenzung zur IdNr.

  • Abgrenzung zur bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer

  • Mitteilung der W-IdNr.

  • Informationen zum Datenschutz

Hinweise:

Den Fragen-Antworten-Katalog finden Sie hier.

Diejenigen, die bis Ende November 2024 noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen, werde dadurch keine Nachteile erleiden. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

Quelle: BZSt online, Meldung v. 12.8.2024 (il)

Fundstelle(n):
GAAAJ-72957