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Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (ehemals Zweites Jahressteuergesetz 2024)
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen. Das Gesetz wurde vom BMF als sog. JStG 2024 II in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und u. a. um Maßnahmen des sog. Wachstumspakets ergänzt.
Inhaltlich hervorzuheben sind folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
Anpassungen des Einkommensteuertarifs:
Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12.084 € im Jahr 2025 und ab 2026 um 252 € auf 12.336 €
Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den VZ 2025 um 60 € auf 6.672 € und ab dem VZ 2026 um 156 € auf 6.828 €
Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. „Reichensteuer“)
Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die VZ 2025 und ab 2026
Aufträge aus dem Koalitionsvertrag: