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Kurzfassung zum Beitrag von Karbe-Geßler, LGDD 6/2024

Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Daniela Karbe-Geßler

Müssen Arbeitsverhältnisse beendet werden, werden häufig als „teilweiser Ersatz“ Abfindungen vereinbart. In vielen Fällen kommen die Vereinbarungen im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen mit dem Ziel des Personalabbaus zum Tragen. Neben der klassischen Auszahlung von Abfindungen, die in den meisten Fällen ermäßigt besteuert werden können, kommen auch Sonderformen zum Tragen. In diesem Beitrag werden die lohnsteuerlichen Besonderheiten für eine ermäßigte Besteuerung und die relevanten Regelungen zur Fünftelregelung bei Abfindungen beleuchtet.

I. Abfindungszahlungen

In der Praxis wird eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird, als Abfindung bezeichnet. Eine generelle gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, existiert im deutschen Arbeitsrecht nicht.

Wird eine Abfindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt, gibt es keine festen Vorgaben für die Höhe, sondern ist grundsätzlich Verhandlungssache. Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Verhandlungen haben Gerichte sog. Faustformeln entwic...

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