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Unionsrechtsakte und nationale Gesetzgebung im Steuerrecht
Tagungsbericht zur 8. YIN-Jahrestagung v. 23.5.2024 (Panel 1)
Gegenstand des erstens Panels der diesjährigen YIN-Jahrestagung waren Grundsatzfragen zum Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Steuerrecht, die sich angesichts der zunehmenden Harmonisierung des Steuerrechts durch den Unionsgesetzgeber stellen. Zu den Schwerpunkten der anschließenden Diskussion gehörte die Kompetenzverteilung von Unionsgesetzgeber und nationalem Gesetzgeber sowie die Gewährleistung eines wirksamen Grundrechtsschutzes der Steuerpflichtigen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Ergebnisse des Panels zu den Gesetzgebungskompetenzen der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts und zum Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem zusammen.
Die EU verfügt über die Kompetenz, Maßnahmen zur Steuerharmonisierung zu erlassen. Die genauen Grenzen dieser Kompetenz sind aber noch nicht abschließend geklärt.
Das nationale Steuerrecht wird zunehmend von Vorgaben des EU-Gesetzgebers geprägt. Dabei kann ein Richtungswechsel von der Entlastung der Steuerpflichtigen hin zur Sicherung von Besteuerungsaufkommen ausgemacht werden.
Mit der beschleunigten Europäisierung des Steuerrechts verlagert sich auch der Grundrechtsschutz stärker auf die europäische Ebene.