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FG Berlin-Brandenburg | Sitz der Managementgesellschaft als Geschäftsleitungsbetriebsstätte
Klägerin ist eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung eigenen Grundvermögens umfasst. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin war eine schweizerische AG. Die Klägerin verfügte über eigenen Grundbesitz. Für diesen erteilte sie einer Hausverwaltungs-GmbH eine umfassende Verwaltervollmacht. Der Geschäftsführer der Klägerin war in Luxemburg ansässig. Nicht aufklären ließ sich, wo die Klägerin ihren Geschäftsleitungssitz hatte. Die Klägerin veräußerte im Streitjahr einen Teil ihres inländischen Grundbesitzes mit Gewinn. In den vom Finanzamt erlassenen Bescheiden für die Gewerbesteuer und den Gewerbesteuermessbetrag für 2013 berücksichtigte es die erzielten Gewinne im Rahmen der Gewerbesteuer. Hiergegen wandte sich die Klägerin zunächst mittels erfolg...