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NWB Nr. 32 vom Seite 2168

Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (ehemals Zweites Jahressteuergesetz 2024)

[i] Regierungsentwurf v. 24.7.2024, Homepage BMF Ebenfalls am hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen. Das Gesetz wurde vom BMF als sog. JStG 2024 II in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und u. a. um Maßnahmen des sog. Wachstumspakets ergänzt. Inhaltlich hervorzuheben sind folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:

Anpassungen des Einkommensteuertarifs

  • [i]GrundfreibetragAnhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12.084 € im Jahr 2025 und ab 2026 um 252 € auf 12.336 €,

  • [i]KinderfreibetragAnhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 € auf 6.672 € und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 156 € auf 6.828 €,

  • [i]EckwerteAnpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. Reichensteuer),

  • [i]SolidaritätszuschlagAnhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026.S. 2169

Aufträge aus dem Koalitionsvertrag

  • [i]FaktorverfahrenÜberführung der ...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
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Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (ehemals Zweites Jahressteuergesetz 2024)

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