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Verteilung der Gewerbesteuer auf mehrere Gemeinden
In drei aktuellen Urteilen äußert sich der BFH zur Frage, wie die Gewerbesteuer auf mehrere Gemeinden in Fällen einer sog. mehrgemeindlichen Betriebsstätte zu verteilen ist (, NWB NAAAJ-65831). Damit sind Fälle gemeint, in denen mehrere Betriebsstätten in den Gebieten unterschiedlicher Gemeinden liegen und eine einheitliche Betriebsstätte bilden. Auch kann es sein, dass eine einzige Betriebsstätte sich auf die Gebiete mehrerer Gemeinden erstreckt. In diesen Konstellationen sieht das Gesetz eine sog. zweistufige Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags vor. Dieses Verfahren hat das Ziel, das Gewerbesteueraufkommen auf die beteiligten Gemeinden gerecht zu verteilen. Die Kriterien für die erste Zerlegungsstufe ergeben sich aus dem Gesetz. Für den zweiten Zerlegungsschritt gibt das Gesetz jedoch keine konkreten Maßgaben hinsichtlich der zu berücksichtigenden Zerlegungsfaktoren vor. Diese Unklarheit beseitigt der BFH mit den aktuellen Urteilen. Laut BFH müsse die Auswahl der Faktoren der Eigenart der mehrgemeindlichen Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden in typisierter Form Rechnung tragen. Dabei sei auch die Praktikabilität der Rechtsanwendun...