Zur Entscheidung über eine verdeckte Gewinnausschüttung und eine andere Ausschüttung durch eine Komplementär-GmbH im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung und im Veranlagungsverfahren
Leitsatz
1. Über die Frage, ob eine Komplementär-GmbH verdeckt Gewinne ausgeschüttet hat, ist im Rahmen des einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahrens der KG zu entscheiden.
2. Über die Frage, ob der im Feststellungsverfahren als vGA beurteilte Vorgang eine andere Ausschüttung i. S. des § 27 Abs. 3 KStG ist, ist selbständig im Veranlagungsverfahren der Komplementär-GmbH zu entscheiden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 578 RAAAA-96288