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NWB Nr. 32 vom

Streitpunkte bei der Gewährung direkter staatlicher Subventionen

Prof. Dr. Ralf Jahn

Staatliche Subventionen dienen dem Zweck, Wirtschaft und Gesellschaft zu stabilisieren, so millionenfach geschehen während der Coronakrise und der nachfolgenden (kriegsbedingten) Energie(preis)krise. Auch wenn Steuerberater i. d. R. nicht unmittelbar in die Beantragung und Abwicklung der Subventionsgewährung an ihre Mandanten eingebunden sind, sollten sie die Rahmenbedingungen für die Gewährung und Inanspruchnahme von Subventionen und die jüngere Rechtsprechung zum Subventionsrecht kennen.

Subventionsbegriff

[i]Unterscheidung zwischen direkten Subventionen und SteuervergünstigungenBei Subventionen kann unterschieden werden zwischen direkten Subventionen, also Finanzhilfen mit Lenkungsfunktion etwa in Form von Zuschüssen zum Erhalt, zur Anpassung oder Förderung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen (§ 12 Abs. 2 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz – StWG), und indirekten Subventionen in Form von Steuervergünstigungen (z. B. ermäßigte Steuersätze oder Steuerbefreiungen, § 12 Abs. 4 StWG). Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Bezeichnungen „Zuschuss“, „Zulage“, „Subvention“, „Prämie“ oder „Beihilfe“ synonym verwendet. Der Begriff „Zuwendung“ dient hierbei häufig als Oberbegriff für v...

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