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NWB Nr. 31 vom Beilage Seite 1

Steuerliche Behandlung von Unterhaltsleistungen

Voraussetzungen und Folgen der steuerlichen Berücksichtigung beim Leistenden sowie korrespondierende Behandlung beim Leistungsempfänger – ein Überblick

Vanessa Bauer

[i]Schmidt, Unterhaltsleistungen (Zivilrecht, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), Grundlagen, NWB BAAAF-66524 Unterhaltsleistungen erfahren je nach Empfänger und Art der Leistung eine unterschiedliche steuerliche Behandlung. Es kommt zum einen der Abzug als Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastung in Betracht, zum anderen kann es sich um steuerlich nichtabziehbare Kosten gem. § 12 Nr. 2 EStG handeln. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und Konsequenzen der steuerlichen Berücksichtigung beim Leistenden sowie der korrespondierenden Behandlung beim Leistungsempfänger.

I. Allgemeines

[i]Grundsatz: Kosten der LebensführungGemäß § 12 Nr. 2 EStG dürfen freiwillige Zuwendungen, Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht und Zuwendungen an eine gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dies gilt jedoch nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nur dann, soweit in § 10 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a Nr. 1, den §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b EStG nichts anderes bestimmt ist. Hintergrund der Einschränkung ist das dem EStG zugrundeliegende Leistungsfähigkeitsprinzip, d. h. persönliche Verhältnisse und Belastungen sollen steuerlich Berücksichtigun...

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