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Corona | Corona-Hilfen: Schlussabrechnungen bis Ende September 2024 möglich
Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum eingereicht werden. Diese (wahrscheinlich) letzte Fristverlängerung geht auf eine Vereinbarung mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband e.V., der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer im März 2024 zurück.
Aktuell sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Betriebe von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden kann.
Für die Schlussabrechnung müssen erneut zwingend prüfende Dritte eingebunden werden, damit die Unternehmen die finalen Förderbescheide erhalten können. Die Antragstellung erfolgt übe...