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Kurzfassung zum Beitrag von Weiß/Achter-Weyers, NWB-EV 8/2024 S. 244

Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs „per Insolvenzantrag“

Christian Weiß und Anna-Maria Achter-Weyers

Der Pflichtteilsanspruch nach §§ 2303 ff. BGB gehört zu einem der „Kernansprüche“ des Erbrechts. Dass es sich anbieten kann, diesen statt in meist kosten-/langwieriger Stufen-/Auskunfts-/Leistungsklagen (§ 254 ZPO) möglichst kostengünstig und stressfrei im Rahmen eines Nachlassinsolvenzverfahrens i. S. der §§ 315 ff. InsO geltend zu machen, skizzieren Christian Weiß und Anna-Maria Achter-Weyers.

Kernaussagen

  • Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs „per Insolvenzantrag“ ist nicht nur zulässig, sondern insbesondere in liquiditätsschwachen Nachlässen auch sinnvoll: Allein Pflichtteilsansprüche oder/und (Erbschafts-) Steuerforderungen führen in der Praxis bei nicht hinreichend freien Nachlassmitteln recht häufig zu einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit selbst bei sehr hohen Nachlasswerten (§§ 17 f. InsO).

  • Der Weg über das Nachlassinsolvenzverfahren hat einige Vorteile. So muss anders als im üblichen Gerichtsverfahren im Rahmen eines Insolvenz(antrags)verfahrens kein Gerichtskostenvorschuss geleistet werden. Das Insolvenzeröffnungsverfahren nimmt dem Pflichtteilsberechtigten/seinem Berater als „Eilverfahren“ mit den erforderlichen Erm...

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