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Die Vorbereitung des Unternehmens auf die Unternehmensnachfolge
Es ist allgemein bekannt, dass eine Unternehmensnachfolge gut geplant und vorbereitet sein muss. Bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung oder der Gestaltung eines Schenkungsvertrages ist höchste Sorgfalt geboten. Die Interessen der Beteiligten sind angemessen gegeneinander abzuwägen und umzusetzen. Es ist jedoch auch erforderlich, das zu übergebende Unternehmen selbst in die Planungen einzubeziehen. So muss dieses in angemessener Weise auf die Unternehmensnachfolge vorbereitet werden. Das gilt zum einen, wenn die übergebende Person einziger Inhaber oder Gesellschafter ist. Zum anderen muss auch im Falle eines größeren Gesellschafterkreises frühzeitig Vorsorge für den Fall des Todes eines Mitgesellschafters getroffen werden, um negative Konsequenzen für das Unternehmen zu minimieren.
Die Vorbereitung des Unternehmens auf die Nachfolgeplanung umfasst neben der steuerlichen Optimierung auch die Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die gewünschte Gestaltung und die Vorsorge für einen möglichen Liquiditätsbedarf des Unternehmensnachfolgers im Zusammenhang mit der Übergabe.
Dr. Luise Hauschild und Dr. Philipp Weiten sensibilisieren die gestaltenden Berater für die steuerlichen ...