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Grundsteuer | Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Hinblick auf die BFH-Beschlüsse vom - II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer nach dem Bundesmodell ab und zur Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts Stellung genommen (oberste Finanzbehörden der Länder vom - S 3017, NWB DAAAJ-71211).
Hintergrund: Mit Beschlüssen vom - II B 78/23 (AdV), NWB IAAAJ-68711, und II B 79/23 (AdV), NWB SAAAJ-68712, hat der BFH in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Stpfl. im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden ge...