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Kfz-Steuer | Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge (FG)
Das Hauptzollamt darf potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.
Sachverhalt
Die im Jahr 2022
verstorbene Großmutter der beiden Antragstellerinnen war Halterin von mehreren
Kraftfahrzeugen. Da neben den Antragstellerinnen auch ein Sohn der Großmutter
die Erbenstellung beansprucht und damit die Erbfolge noch nicht vollständig
geklärt ist, setzte das Amtsgericht einen Nachlasspfleger ein.
Das Hauptzollamt forderte die Antragstellerinnen auf, die bereits vor dem Tod der Großmutter festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer für Zeiträume nach deren Tod zu bezahlen. Gegen diese Leistungsgebote legten die Antragstellerinnen Einsprüche ein, da sie nicht Gesamtrechtsnachfolgerinnen ihr...