Notwendige Nachweise beim Verschonungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 2 EStG
Vergütungen an ausländische Künstler, Sportler und Journalisten können Anteile enthalten, die als Rechteüberlassung abzugssteuerpflichtig sind. Bei solchen gemischten Verträgen ist die Aufteilung schwierig, aber unumgänglich. Fraglich ist, welche Nachweise der Vergütungsschuldner vorhalten muss.