BBK Nr. 15 vom Seite 677

ZUGFeRD, Bonmots und die Zukunft

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

ZUGFeRD ist keine neue Idee. Sie stammt vielmehr bereits aus dem Jahr 2014. In diesen zehn Jahren ist in der Fachliteratur viel zum Thema geschrieben worden, aber auch die eine oder andere mehr oder weniger lustige Geschichte rund um den Namen erzählt worden. Eines der bekanntesten Bonmots, um ins Thema ZUGFeRD einzuführen, dürfte sein:

Stell dir vor, du sitzt im Büro und dein Chef verkündet begeistert, dass ihr jetzt ZUGFeRD einführen werdet. Vor deinem inneren Auge siehst du wahrscheinlich schon eine Herde wild galoppierender Zebras und Giraffen, die durch die Büroräume ziehen und dabei Rechnungen in die Luft werfen. Aber nein, ZUGFeRD ist keine neue Safari-Dokumentation oder ein besonders exotisches Tier, sondern ein Rechnungsformat.

Sie hatten gedacht, dass zehn Jahre ZUGFeRD ausreichen, damit diese Geschichten aus der Mode kommen? Naja, möglich... aber widerstehen konnte ich trotzdem nicht.

Ab dem Jahr 2025 sind E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Damit diese gesetzliche Vorgabe erfüllt werden kann und eine medienbruchfreie Erstellung, Übermittlung und Verarbeitung möglich ist, muss die E-Rechnung als strukturiertes elektronisches Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden.

Der ZUGFeRD-Standard ermöglicht sowohl privatwirtschaftlichen Unternehmen als auch der öffentlichen Verwaltung und Banken branchenübergreifend elektronische Rechnungen in einem einheitlichen Standard auszutauschen. Der Standard, d. h. die Taxonomie, steht der Öffentlichkeit frei zur Verfügung; es handelt sich nicht um eine Software, sondern vielmehr um eine Beschreibung des Aufbaus der E-Rechnung. Dirk J. Lamprecht stellt ab der zunächst den ZUGFeRD-Standard sowie Varianten des Formats vor und geht anschließend der Frage nach, ob der Standard die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Hinweis: Die aktuelle Version ZUGFeRD 2.2 ist kostenfrei als Download auf der Webseite des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) abrufbar. Für die Erstellung und Versendung sowie den Empfang und die Verarbeitung einer solchen Rechnung bedarf es jedoch einer Software bzw. eines bestehenden Systems (ERP), welches die Integration von ZUGFeRD unterstützt.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2024 Seite 677
PAAAJ-72004