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NWB Nr. 31 vom

BMF ändert Regelung zum unzutreffenden Steuerausweis nach § 14c UStG

Andreas Fietz und Pia Brohl

Das BMF reagierte mit seinem Schreiben v.  (BStBl 2024 I S. 361) auf die Rechtsprechung des „P GmbH“, NWB TAAAJ-29638). Hierin sah der EuGH mangels Gefährdung des Steueraufkommens die Voraussetzungen für einen unzutreffenden Steuerausweis bei Rechnungen an Endverbraucher als nicht erfüllt an.

Hintergrund

[i]Brohl/Kranzfelder, NWB 4/2023 S. 242Im Ausgangssachverhalt rechnete ein österreichisches Unternehmen gegenüber seinen Kunden zum regulären anstatt dem ermäßigten Steuersatz ab. Das Ausstellen von berichtigten Rechnungen war nicht mehr möglich, da es sich bei den Kunden um nicht mehr auffindbare Endverbraucher handelte. [i]EuGH: Keine Gefährdung des SteueraufkommensDer EuGH gewährte eine Korrektur auch ohne Rechnungsberichtigung. Aus Sicht des EuGH sei die unionsrechtliche Vorschrift des unzutreffenden Steuerausweises, Art. 203 MwStSystRL, gar nicht erst anwendbar. Ziel der Vorschrift sei es, einer Gefährdung des Steueraufkommens entgegenzuwirken. Bei Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis an Endverbraucher bestehe keine Gefährdung des Steueraufkommens, da der Rechnungsadressat nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Umsetzung durch BMF

[i]BMF, Schreiben v. 27.2.2024, BStBl 2024 I S. 361Auch das deutsch...

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