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IDW | Aufhebung des IDW PH 9.420.4
Kürzlich hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) mit Billigung seines Hauptfachausschusses (HFA) den IDW Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers nach § 17a Abs. 7 Satz 2 KHG“ (IDW PH 9.420.4; Stand: ) zum (Billigung durch den Hauptfachausschuss des IDW) aufgehoben.
Maßgebend dafür waren zwei Gründe:
Zum einen hat die im Jahr 2004 in § 17a Krankenhausgesetz (KHG) eingeführte Regelung zur Finanzierung der Ausbildungsstätten und -vergütungen zwischenzeitlich an praktischer Relevanz verloren, weil vor allem das Budgetvolumen daraus im Verhältnis zu anderen Budgets der Krankenhausfinanzierung vergleichsweise gering ist.
Zum anderen stehen die Ausführungen im IDW PH 9.420.4 mittlerweile in Widerspruch zur aktuellen Auffassu...