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Online-Nachricht - Donnerstag, 25.07.2024

Einkommensteuer | Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH (BFH)

Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist die Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat in einer kommunalen GmbH nach § 3 Nr. 26a EStG.

Die Richter des BFH führten hierzu aus:

  • Das FG hat zutreffend erkannt, dass die streitgegenständliche Zahlung an den Kläger für die Aufsichtsratstätigkeit unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG fällt.

  • Ebenfalls ist das FG im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, dass die Zahlung, die der Kläger als ...

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