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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Verlusten bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft (BFH)
Die Existenz des mit dem Gesetz zur
weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften geschaffenen Wahlrechts des Steuerpflichtigen, auch für
Veräußerungen vor dem rückwirkend die Neuregelung des
§ 17 Abs. 2a
EStG in Anspruch zu nehmen (§ 52 Abs. 25a Satz 2 EStG),
lässt die im Senatsurteil v.
- IX R
36/15 (BStBl II 2019, 208, Rz 41)
angeordnete befristete Fortgeltung der herkömmlichen Rechtsgrundsätze zur
Behandlung von (ehemals) eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen im Rahmen
des
§ 17 EStG
nicht entfallen. Steuerpflichtige können im Fall der Nichtausübung des
Wahlrechts nach
§ 52 Abs.
25a Satz 2 EStG nicht auf die Anwendung dieser
Fortgeltungsanordnung verzichten (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist die steuerliche B...