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Umsatzsteuer | Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte (BFH)
Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gem. § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger ist selbständiger Drehbuchautor und erhielt für die Rechteüberlassung von Drehbuch- und Filmmanuskriptverträge Pauschalvergütungen zzgl. 7 % USt und übertrug die umfassenden und exklusiven Bearbeitungs , Verfilmungs- und Nutzungsrechte dieser Drehbücher an TV-Sender.
Im Anschluss an eine Gesetzesänderung schloss im Jahr 2014 die nutzende Sendergruppe mit dem (Drehbuchautoren repräsentierender) Verband gemeinsame Vergütungsregeln für fiktionale Pr...