Kein Verwertungsverbot für im Rahmen einer Außenprüfung ermittelte Tatsachen bei erstmaliger Steuerfestsetzung oder bei Änderung eines unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides vor Ablauf der Festsetzungsfrist, wenn die an sich zulässige Erweiterungs-Prüfungsanordnung unterblieben ist
Leitsatz
Der Verwertung von im Rahmen einer Außenprüfung ermittelten Tatsachen bei erstmaliger Steuerfestsetzung oder - dem gleichgestellt - bei Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides vor Ablauf der Festsetzungsfrist steht nicht entgegen, daß die Finanzbehörde eine ohne weiteres zulässige Erweiterungs-Prüfungsanordnung nicht erlassen hatte. In einem solchen Fall hat das Interesse an einer materiell-rechtlich gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuerfestsetzung Vorrang vor dem Interesse an einem formal ordnungsgemäßen Verfahren (Anschluß an das , BFH/NV 1985, 572).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 461 KAAAA-96234
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