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Mandat | Keine Aufklärungspflicht über mögliche Insolvenzgefahr beim Prozessgegner
Ein Rechtsanwalt ist im Rahmen der umfassenden Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten nicht verpflichtet, ohne entsprechende Kenntnis oder ohne eine (vom Mandanten darzulegende und zu beweisende) Offenkundigkeit dahingehender tatsächlicher Umstände auf eine mögliche Insolvenzgefahr des Prozessgegners hinzuweisen. Es besteht keine allgemeine Ermittlungspflicht, zumal ein Rechtsanwalt zwar mandatsbezogene Rechtskenntnisse schuldet, aber keine Kenntnisse zur wirtschaftlichen Stabilität des Gegners. Ein Rechtsanwalt darf sich grds. auf die Vollständigkeit der tatsächlichen In-formationen seines Auftraggebers verlassen.
Im Streitfall hatte der Anwalt für seine Mandantin einen Aufhebungsvertrag samt Abfindung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Dieser geriet in die Insolvenz und di...