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Rundschreiben 04/2024 (GW)
Untertitel: Thema Geldwäschebekämpfung
Rundschreiben 04/2024 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).
An alle unter der Aufsicht der BaFin stehende Verpflichtete nach dem GwG in der Bundesrepublik Deutschland.
I. Inhalt der EU- und FATF-Länderlisten wegen Defiziten in der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Proliferation:
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom in der jeweils gültigen Fassung
Auf der Grundlage des Artikels 9 der Vierten Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 hat die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt.
Die Kommission erlässt delegierte Rechtsakte, um Drittländer mit hohem Risiko unter Berücksichtigung der strategischen Mängel zu ermitteln. Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 berücksichtigt die Kommission hierzu die letzten verfügbaren Informationen, insbesondere die jüngsten öffentlichen Bekanntgaben der FATF, die FATF-Listen zu Ländern unter Beobachtung („Jurisdictions...