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WPK | Position des Vorstands zur Umsetzung der CSRD
In der Sitzung des Beirats der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Anfang Juni 2024 berichtete ihr Vorstand über seine Position zur Umsetzung der CSRD; die Position ist detailliert in der Stellungnahme der WPK an das Bundesministerium der Justiz vom dargelegt.
Zwecks Sicherung einer einheitlichen Prüfungsqualität sieht der Vorstand der WPK die geplante Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ausschließlich durch WP-Praxen positiv. Zudem spricht er sich für die Integration des Themas „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ in das WP-Examen aus mit Straffung der bisherigen Ausgestaltung, als Entlastung für die dann kommenden zusätzlichen Inhalte.
Bei der „Grandfather-Regelung“ befürwortet der Vorstand der WPK eine Regelung ohne bürokratische Hürden, d. h. kein Fortbildu...