Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
21. Aufl. 2024
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N. Firmenrecht
Lernfeld 8
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB). Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). Die Firma selbst ist kein Rechtssubjekt, sondern lediglich der Geschäftsname. Die Firma gibt Auskunft darüber, wer der Träger des Unternehmens ist.
Der Kaufmann ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, eine Firma zu führen. Jeder Kaufmann ist verpflichtet seine Firma zur Anmeldung in das Handelsregister anzumelden (§ 29 HGB).
1. Firmenarten
Jedes Unternehmen – Einzelkaufmann, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – kann sich wahlweise unter einer Personenfirma, Sachfirma, gemischten Firma oder Fantasiefirma ins Handelsregister eintragen lassen.
Personenfirma
Personenfirmen enthalten einen oder mehrere Personennamen, z. B. Fritz Esser e. K.
Sachfirma
Sachfirmen weisen auf den Gegenstand des Betriebes hin, z. B. Neustadter Computervertrieb GmbH.
Gemischte Firma
Gemischte Firmen enthalten Personennamen und Zusätze, die auf den Gegenstand des Betriebes hinweisen, z. B. Computervertrieb Fritz Esser e. K.
Fantasiefirma
Fantasiefirmen bestehen aus Fantasienamen oder Abkürzungen, z. B. FECE...