Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
21. Aufl. 2024
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J. Wichtige Regelungen des Rechts der steuerberatenden Berufe
Lernfeld 1
1. Hilfeleistung in Steuersachen
1.1 Aufgabenbereiche
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (Steuerberatungsgesellschaften) haben nach § 1 Steuerberatungsgesetz (StBG) die Aufgabe, ihren Auftraggebern (Mandanten) in steuerlichen Angelegenheiten zu helfen. Hierzu gehören nach § 33 der Steuerberaterverordnung (StBVO) insbesondere die folgenden Tätigkeiten:
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfe bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten
Beratung in Steuersachen
Vertretung in Steuersachen (z. B. gegenüber Finanzbehörden oder anderen Behörden)
Hilfe in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit
Unterstützung bei der Erfüllung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten und der Aufstellung und steuerrechtlichen Beurteilung von Abschlüssen.
Die Hilfeleistung ist hierbei nicht nur auf inländische Steuern und Abgaben beschränkt. Sie umfasst auch Steuern und Vergütungen im Rahmen des Rechts der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit diese durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werde...