Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
21. Aufl. 2024
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H. Grundlagen des Kaufvertragsrechts
Lernfeld 1
1. Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
Die Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag sind in § 433 BGB geregelt.
„Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“
Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages werden demnach lediglich Verpflichtungen der Kaufvertragsparteien begründet (= Schuldrecht).
Die Erfüllung der Verpflichtungen (= Eigentumsübertragung der Ware und des Geldes) ist nicht im Schuldrecht geregelt, sondern im Sachenrecht (§ 854 ff. BGB).
Schuldrechtliche Verträge begründen Rechte und Pflichten.
Sachenrechtliche Verträge bewirken die Übertragung von Besitz und Eigentum.
Der Verkäufer ist zunächst einmal verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen. Durch den Vertrag selbst ist der Käufer noch nicht Eigentümer geworden. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist lediglich ein Verpflichtungsgeschäft (die Kaufvertrags...