Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
21. Aufl. 2024
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G. Grundlagen des Privatrechts
Lernfeld 1
1. Begriff, Quellen und Funktionen des Rechts
Recht im objektiven Sinn ist die Rechtsordnung, d. h. die Gesamtheit der Rechtsvorschriften und Rechtsregeln, die das Zusammenleben der Menschen in der Gemeinschaft (Staat, Gemeinde, Familie) ordnen. Die Rechtsordnung legt fest, was der Einzelne tun darf und unterlassen soll. Die Rechtsordnung ist somit eine Zusammenfassung der Gebote und Verbote, eine Festlegung von Rechten und Pflichten.
Rechtsvorschriften werden insbesondere in Gesetzen zusammengefasst.
Gesetzesrecht als geschriebenes Recht ist in gesetzlichen Vorschriften niedergelegt, die von der Legislative (Bundestag oder Landtag) erlassen werden (siehe Art. 70 ff. GG).
2. Bürgerliches Recht – Privatrecht – Zivilrecht
Das Bürgerliche Recht ist das Privatrecht für jedermann. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen untereinander. Für alle (Verbraucher, Unternehmer, Privatpersonen, Gewerbetreibende, Selbstständige, Unselbstständige), die am Rechts- und Wirtschaftsleben teilnehmen, ist das Bürgerliche Recht von zentraler Bedeutung.
Der Begriff „Bürgerliches Recht“ ist identisch mit dem Begriff „Zivilrecht“. Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen ...