Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
21. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
D. Sozialversicherung
Lernfeld 1
Das Sozialrecht ist im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Im System der sozialen Sicherung der Bundesrepublik spielt die Sozialversicherung dabei die bedeutendste Rolle.
Sozialrecht im gesetzlichen Sinn ist das gesamte im Sozialgesetzbuch geregelte Recht. Sozialrecht im inhaltlichen Sinn ist das der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dienende Recht.
1. Versicherungsprinzip
Wir alle sind von vielfältigen Risiken im Alltag betroffen: Unfall, Krankheit, Tod. Wer von uns krank wird oder früh stirbt, lässt sich nicht vorhersehen. Sicher ist nur, dass nicht bei allen Personen eine drohende Gefahr eintritt, sondern nur bei einigen Personen. Versicherungen können die Lebensrisiken nicht ausschalten, sie sichern uns jedoch gegen finanzielle Verluste und Folgen eines Gefahreneintritts ab.
Das Versicherungsprinzip (Grundgedanke der Versicherung) besteht darin, dass viele natürliche und juristische Personen, die von derselben Gefahr bedroht sind (Gefahrengemeinschaft), dem Versicherer das finanzielle Risiko des Gefahreneintritts übertragen. Der Schaden des einzelnen Versicherten wird somit von der Gesamtheit der Versicherten getragen.