Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
21. Aufl. 2024
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C. Wichtige Grundlagen des Arbeitsrechts
Lernfeld 1
1. Entstehung eines Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis wird mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer begründet. Der Arbeitsvertrag ist wie der Mietvertrag ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis; er ist ein zeitlich befristeter oder unbefristeter Vertrag.
Der Arbeitsvertrag ist ein spezieller Dienstvertrag (§ 611a BGB).
Gesetzliche Vorschriften zum Einzelarbeitsvertrag sind insbesondere geregelt in
Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind alle Erwerbstätigen, die ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages eingegangen sind. Beamte sind demnach keine Arbeitnehmer, da sie ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienstvertrages eingegangen sind.
Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsrechts sind alle natürlichen und juristischen Personen, die mit einem Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind.
Arbeitnehmer sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende (vgl. z. B. §§ 5 Abs. 1 BetrVG, 2 ArbZG, 2 BUrlG).
Während der Arbeitnehmer immer eine natürliche Person ist, kann der Ar...