Lutz Schlafmann, Oliver Zschenderlein

Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

21. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01911-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-11181-0

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Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (21. Auflage)

C. Wichtige Grundlagen des Arbeitsrechts

Lernfeld 1

1. Entstehung eines Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis wird mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer begründet. Der Arbeitsvertrag ist wie der Mietvertrag ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis; er ist ein zeitlich befristeter oder unbefristeter Vertrag.

MERKE

Der Arbeitsvertrag ist ein spezieller Dienstvertrag (§ 611a BGB).

Gesetzliche Vorschriften zum Einzelarbeitsvertrag sind insbesondere geregelt in

  • §§ 611 - 630 BGB (Regelungen zum Dienstvertrag)

  • §§ 59 - 83 HGB (Regelungen für Handlungsgehilfen).

Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind alle Erwerbstätigen, die ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages eingegangen sind. Beamte sind demnach keine Arbeitnehmer, da sie ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienstvertrages eingegangen sind.

Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsrechts sind alle natürlichen und juristischen Personen, die mit einem Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind.

MERKE

Arbeitnehmer sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende (vgl. z. B. §§ 5 Abs. 1 BetrVG, 2 ArbZG, 2 BUrlG).

Während der Arbeitnehmer immer eine natürliche Person ist, kann der Ar...

Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

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