Lutz Schlafmann, Oliver Zschenderlein

Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft

21. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-02001-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-11191-9

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Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft (21. Auflage)

M. Handelsregister

Infoband Seiten 245 - 246

Lösung zu Aufgabe 177:

a)

Ja; § 15 Abs. 1 HGB schützt gutgläubige Dritte vor Nichteintragung ins HR.

b)

Sowohl die Prokuraerteilung (§ 53 Abs. 1 HGB) als auch der Prokurawiderruf (§ 53 Abs. 3 HGB) sind eintragungspflichtige Tatsachen. Die Prokura war trotz Nichteintragung wirksam erteilt. Dem gutgläubigen Rumpf gegenüberkann sich Wecker nicht auf den Prokurawiderruf berufen (§ 15 Abs. 1 HGB). Rechtsfolge: Wecker muss den Computer bezahlen.

Lösung zu Aufgabe 178:

Gutgläubige Dritte können sich auf § 15 Abs. 3 HGB berufen (Schutz vor unrichtiger Bekanntgabe). Tanja Fischer ist an Rechtsgeschäfte gebunden, die Tim Helfrich in seinem Namen vornimmt.

Lösung zu Aufgabe 179:

§ 15 Abs. 2: Eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen gelten als bekannt. Folge: Herr Speicher kann von Frau Vetrano die Zahlung nicht verlangen.

Lösung zu Aufgabe 180:

§ 15 Abs. 2: Der Arbeitsvertrag zwischen Frau Holzheimer und Frau Hessenauer ist unwirksam.

Lösung zu Aufgabe 181:

Lösung zu Aufgabe 182:

a)

Abs. 2

b)

Abs. 3

c)

Abs. 1

d)

Abs. 3S. 60

Lösung zu Aufgabe 183:

Gesellschafterregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, European Business Register, Personalstandsregister, Güterrechtsregister, Grundbuchregister, Patentregister, Markenregister, Ki...

Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte - Lösungsheft

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