1. Bemessungsgrundlage für den Kürzungsanspruch nach § 24 a UStG 1980 in das Entgelt 2. Der leistende Unternehmer schuldet den in einer Gutschrift zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag nach § 14 Abs. 2 UStG
Leitsatz
1. Bemessungsgrundlage für den Kürzungsanspruch nach § 24 a UStG 1980 ist das Entgelt. Es wird errechnet, indem von dem gesamten Aufwand des Leistungsempfängers der gesetzlich für die Leistung geschuldete Steuerbetrag abgezogen wird.
2. Nimmt der leistende Unternehmer eine Gutschrift widerspruchslos entgegen, in der ein höherer als der gesetzlich geschuldete Steuerbetrag gesondert ausgewiesen worden ist, schuldet er auch den Mehrbetrag.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 418 CAAAA-96215
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