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Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus zugunsten einzelner Kommanditisten eingeräumter Grundschulden anfallen, sind keine gewinnmindernden Betriebsausgaben?
Sind Aufwendungen einer GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Abwendung der Zwangsvollstreckung aus Grundschulden, die sie an Grundstücken ihres Gesellschaftsvermögens gemäß der mit der finanzierenden Bank getroffenen Sicherungsabrede zur Absicherung der von einzelnen Kommanditisten zur Finanzierung des Erwerbs ihrer Kommanditbeteiligungen aufgenommenen Darlehen eingeräumt hatte, im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG durch den Betrieb veranlasst?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().