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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2024
Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel? – Mustereinspruch
Ausschüttungen aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel
Sind Ausschüttungen aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu erfassen - oder gilt dies nur für die darin enthaltenen Zinserträge, nicht aber für die Veräußerungsgewinne?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().