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Kein Anspruch auf Einsicht in Betriebsprüfungsakte insbesondere Handakte des Betriebsprüfers
Besteht aufgrund der Abgabenordnung beziehungsweise der Datenschutz-Grundverordnung ein Anspruch auf uneingeschränkte Einsicht in alle Bewertungsakten und -daten sowie sämtliche betreffende Betriebsprüfungsakten insbesondere Handakten des Betriebsprüfers?
Besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Überlassung von Kopien?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().