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Kurzfassung zum Beitrag von Kirchner, StuB 14/2024 S. 553

Steuerberaterpflichten im Lohnmandat

Alexander Kirchner

Der BGH hat mit seinem Urteil vom - IX ZR 137/22, NWB FAAAJ-59559, seine Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung im Lohnmandat fortentwickelt. Er beschäftigt sich mit den bisherigen Argumentationslinien der Obergerichte und greift seine eigene ältere Rechtsprechung auf; all dies, um klarzustellen, welche konkreten Pflichten der Steuerberater im Lohnmandat zu erfüllen hat. Der BGH legt aber auch fest, was der Steuerberater gerade nicht tun darf und somit auch nicht tun muss. Hierbei darf eine wesentliche Formulierung des BGH nicht missverstanden werden, sonst droht erhebliches Ungemach. In seiner Technik nimmt der BGH eine Anleihe an seiner Rechtsprechung zu den Pflichten eines Steuerberaters im Krisenfall des Mandanten und formuliert auch weiterführende Aspekte zur sog. Schadenskonsolidierung. Zwar wird so mit dem neuen Urteil vieles klargestellt, ob mit dem Urteil die Rechtsprechungsentwicklung abgeschlossen ist, bleibt aber zweifelhaft. Zukünftige Fälle werden dies zeigen.

Sachverhalt

Die Klägerin in dem vom entschiedenen Fall ist eine GmbH, die von drei natürlichen Personen im Jahr 2013 gegründet worden war. Alle drei...

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