Sonderausgabenabzug für Zahlungen im Rahmen von vor dem Umzug aus den USA nach Deutschland in den USA abgeschlossenen Altersvorsorgeplänen
(Traditional individual retirement accounts)
Leitsatz
Leisten die nach ihrem Umzug aus den USA nach Deutschland hier nichtselbständig tätigen Steuerpflichtigen freiwillig eigene
Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen in einen privaten amerikanischen Altersvorsorgeplan (sogenannte Traditional individual
retirement accounts – Traditional IRA –) und wurden die Verträge mit dem Anbieter des Altersvorgeplans bereits vor dem Umzug
abgeschlossen sowie bereits vor dem Umzug Beiträge in den USA geleistet, so ist für die Beiträge entsprechend § 3 Nr. 63 EStG
nach Art. 18A Abs. 2 DBA USA und Art. 18A Abs. 3 DBA USA in Verbindung mit Ziffer 16 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) des Protokolls
zu Art. 18A DBA USA in Verbindung mit Ziffer 16 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) des Protokolls zu Art. 18A DBA USA ein Sonderausgabenabzug
nach § 10a EStG zu gewähren.