1. Die Regelungen über die Besteuerung der Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Vorsorgeaufwendungen
sind vor dem Hintergrund, dass auch gröbere Typisierungen und Generalisierung durch den Gesetzgeber zulässig sind, insgesamt
verfassungsgemäß.
2. Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass es in seinem konkreten Einzelfall zu einer doppelten Besteuerung kommt, kann
ihm aufgrund der besonderen Umstände seines konkreten Einzelfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Anspruch auf eine
Milderung des Steuerzugriffs in der Rentenbezugsphase zukommen.
3. Die erforderliche Vergleichs- und Prognoserechnung ist auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen. Dieses ist
verfassungsgemäß.
4. Im Rahmen der Vergleichs- und Prognoserechnung sind der voraussichtlichen steuerlichen Gesamtfreistellung der Alterseinkünfte
aus der gesetzlichen Rentenversicherung die entsprechenden steuerbelasteten Vorsorgeaufwendungen, die der Steuerpflichtige
an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat, gegenüberzustellen.
5. Umfangreiche Ausführungen zur Ermittlung der maßgeblichen Vergleichsgrößen im Streitfall.
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