Zusatzsteuer auf elektrisch zu erhitzende Tabakstränge
Leitsatz
Die Erhebung der Zusatzsteuer auf zu erhitzende Tabakstränge nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 TabStG verstößt nicht gegen Unionsrecht
(Folgeurteil nach Vorabentscheidung des ).
Die Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak verstößt nicht gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Folgerichtigkeit.
Fundstelle(n): ZAAAJ-71435
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 15.05.2024 - 4 K 2661/21 VTa
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