Schätzungsbefugnis bei nicht ordnungsgemäßer
Buchführung: Aufzeichnungspflichten bei Einnahmenüberschussrechnung
– Unabänderbarkeit elektronischer Aufzeichnungen zur
Leistungsabrechnung – Verpflichtung zur Verfahrensdokumentation
Leitsatz
Die Erstellung der einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zugrunde liegenden Rechnungen durch eine zur Leistungsabrechnung
dienende Software, die die Unabänderbarkeit der Abrechnungen nicht gewährleistet, stellt keinen zu einer Hinzuschätzung berechtigenden
formellen Mangel der Buchführung bzw. der Aufzeichnungen dar.
Aufbewahrungspflichtige elektronische Unterlagen, die keine Buchungen oder Aufzeichnungen sind, fallen nicht unter das Unabänderbarkeitsgebot
des § 146 Abs. 4 AO (entgegen BStBl I 2014, 1450, Rz. 59).
Für derartige elektronische Aufzeichnungen besteht auch keine Verpflichtung zur Führung und Vorhaltung einer Verfahrensdokumentation.
Fundstelle(n): EAAAJ-71429
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 31.05.2023 - 13 V 247/23 A (E)
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