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Teilentgeltliche Übertragungen von Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob bei einer gemischten Schenkung eines Kapitalgesellschaftsanteils des Privatvermögens die strenge oder die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist (, NWB UAAAJ-64151). Damit wird erneut zu einem lang diskutierten Thema Stellung bezogen und weitere Rechtssicherheit für teilentgeltliche Übertragungen im Privatvermögen geschaffen.
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Entscheidung des BFH
[i]Gemischte Schenkung eines KapitalgesellschaftsanteilsIm konkreten Fall übertrug der Kläger im Wege einer gemischten Schenkung Anteile an einer GmbH des Privatvermögens. Das Finanzamt berechnete den Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 2 EStG nach der strengen Trennungstheorie, während der Kläger die Anwendung der modifizierten Trennungstheorie forderte, die zu einem geringeren Veräußerungsgewinn geführt hätte.
[i]Strenge TrennungstheorieDer BFH entschied zugunsten der Anwendung der strengen Trennungstheorie und wies die Revision des Klägers zurück. Die Entscheidung wurde u. a. damit begründet, dass § 17 EStG eine andere Zielsetzung als § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verfolgt und die modifizierte Trennungstheorie der durch § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG vorgeschrieben Buchwertfortführung für den unentgeltlichen Teil zuwiderläuft.