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Enteignung eines Grundstücks
; Makowit
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die Enteignung eines Grundstücks einen steuerbaren Umsatz darstellt.
I. Leitsatz:
Art. 2 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 14 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Übertragung des Eigentums an landwirtschaftlichen Grundstücken im Wege der Enteignung gegen Zahlung einer Entschädigung an den Eigentümer dieser Grundstücke der Mehrwertsteuer unterliegen muss, wenn dieser Eigentümer ein mehrwertsteuerpflichtiger Landwirt ist, der als solcher handelt, auch wenn er keine Tätigkeit im Immobilienhandel ausübt und nichts unternommen hat, was auf eine solche Eigentumsübertragung abzielen würde.
II. Sachverhalt:
Es handelt sich um ein Verfahren zum polnischen Steuerrecht. Ein polnischer Unternehmer führt einen landwirtschaftlichen Betrieb. Er ist seit Januar 2013 als Mehrwertsteuerpflichtiger registriert. Im Jahr 2003 und anschließend im Jahr 2015 kaufte er Grundstücke, die diesen Betrieb vergrößern sollten. Auf diesen Erwerb wurde weder Mehrwertsteuer erhoben noch war er Gegenstand eines Vorsteuerabzugs.
Aufgrund einer behördlichen Entscheidung wurde das Eigentum an einem Teil der Grundstücke auf den Fiskus übertragen, um Investitio...