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BPatG Urteil v. - 6 Ni 9/23 (EP) verb. mit 6 Ni 10/23 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprachfassung erteilten europäischen Patents 2 966 605 (im Folgenden: „Streitpatent“). Das am 7. Juli 2014 angemeldete Patent, dessen Erteilung am 21. Juni 2017 veröffentlicht worden ist, trägt die Bezeichnung „Verfahren und System zur Authentifizierung eines Benutzers“, nimmt keine Priorität in Anspruch und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 50 2014 004 302 geführt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:160424U6Ni9.23EP.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-71242

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 16.04.2024 - 6 Ni 9/23 (EP) verb. mit 6 Ni 10/23 (EP)

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